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   VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02   

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VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02 (https://dejure.org/2005,12178)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06.07.2005 - 1 A 4/02 (https://dejure.org/2005,12178)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 1 A 4/02 (https://dejure.org/2005,12178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Bedrohung für vietnamesischen Staatsbürger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs 5 AufenthG; § 60 Abs 1 AufenthG; EGRL 83/2004; § 28 AsylVfG; § 51 VwVfG; MRK; FlüAbk
    Administrative Haftstrafe; Asyl; asylerhebliche Beeinträchtigung; beachtliche Wahrscheinlichkeit; Durchentscheiden; Flüchtling; Folter; Gesinnung; Haftstrafe; Nachfluchtgrund; Nachfluchttatbestand; Parteidoktrin; politische Gesinnung; regimekritisch; Tätigkeitsschwelle; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; RL 2004/83/EG Art. 2 Bst. c; AsylVfG § 28 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 5 Abs. 2; AsylVfG § 71 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 e
    Vietnam, Verfolgungsbegriff, Anerkennungsrichtlinie, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, begründete Furcht, Folgeantrag, Drei-Monats-Frist, neue Beweismittel, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe, objektive Nachfluchtgründe, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    In diesem Fall, dass nämlich die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. den §§ 71 AsylVfG, 51 VwVfG erfüllt sind, ist in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 106, 171 = DVBl. 1998, 725 = NVwZ 1998, 861 m.w.N.) davon auszugehen, dass eine Zurückverweisung des Verfahrens an das Bundesamt nicht mehr in Betracht kommt, vielmehr das Verwaltungsgericht selbst in der Sache durchzuentscheiden hat (§§ 113 Abs. 5 u. 86 Abs. 1 VwGO).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Im Übrigen ist es so, dass bei nicht durchgreifenden Gründen iSv § 51 Abs. 1 VwVfG (und damit dem Fehlen eines Anspruchs auf ein Wiederaufgreifen) die Verwaltungsbehörde daneben stets ein Wiederaufgreifen im Ermessenswege gem. §§ 51 Abs. 5, 48 f. VwVfG zu prüfen hat und sie bei hinreichend schwerwiegenden Gründen dazu auch iSe Ermessenreduzierung verpflichtet ist (Kopp/Ramsauer, VwVfG-Kommentar, 8. Aufl. § 51 Rdn. 24 m.w.N.; BVerwGE 111, 77; BVerwG, Beschl. v. 15.1.2001 - 9 B 475.00 -).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Damit bedürfen die Angaben und Aussagen des Klägers, der in der mündlichen Verhandlungen vom 29. Juni 2005 einen sehr überzeugenden Eindruck hinterließ, keines weiteren, über die Aussagen noch hinausgehenden Nachweises (Art. 4 Abs. 5 der gen. Richtlinie; vgl. auch BVerwGE 55, 82).
  • BVerwG, 15.01.2001 - 9 B 475.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Im Übrigen ist es so, dass bei nicht durchgreifenden Gründen iSv § 51 Abs. 1 VwVfG (und damit dem Fehlen eines Anspruchs auf ein Wiederaufgreifen) die Verwaltungsbehörde daneben stets ein Wiederaufgreifen im Ermessenswege gem. §§ 51 Abs. 5, 48 f. VwVfG zu prüfen hat und sie bei hinreichend schwerwiegenden Gründen dazu auch iSe Ermessenreduzierung verpflichtet ist (Kopp/Ramsauer, VwVfG-Kommentar, 8. Aufl. § 51 Rdn. 24 m.w.N.; BVerwGE 111, 77; BVerwG, Beschl. v. 15.1.2001 - 9 B 475.00 -).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 510.93

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Prognose

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Diese können die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Bedrohung iSv § 60 Abs. 1 AufenthG nahe legen (vgl. BVerwG, InfAuslR 1994, S. 286 / S. 288).
  • OVG Thüringen, 06.03.2002 - 3 KO 428/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Insoweit ist anerkannt, dass die bloße Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung schon ausreicht (Kopp/Ramsauer, aaO., § 51 Rn. 36 a m.w.N.; Thür.OVG, Urt. v. 6.3.2002 - 3 KO 428/99).
  • VG Lüneburg, 22.04.2002 - 1 A 1/98

    Aufenthaltsgenehmigung in Form der Aufenthaltsbefugnis; Gewährung von Asyl unter

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Für das Menschenrechtsdefizit spricht auch die Verweigerung der Einreise von langjährig im Ausland verbliebenen Vietnamesen durch vietnamesische Behörden (vgl. dazu die sog. "N-Listen" beim Nds. Landeskriminalamt und die Rückführungsschwierigkeiten bei der Grenzschutzdirektion Koblenz, Urt. des VG Lüneburg, InfAuslR 2002, 367 m.w.N.).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Daher liegt es nahe, § 60 I AufenthG schon jetzt richtlinienkonform auszulegen, zumal eine Richtlinie auch schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist insoweit Beachtung verlangt, als es einem Mitgliedstaat verboten ist, ihre rechtzeitige Umsetzung durch kontraproduktive Maßnahmen zu vereiteln (vgl. EuGH, Urteil v. 18.12.1997 - Rs. C-129/96 - "Inter-Environnement Wallonie ASBL", Slg. 1997, S. 1-7411 ff., Rn. 40 ff.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für eine Bedrohung ist somit aufgrund einer individuellen Prüfung und Wertung (Art. 4 Abs. 3 Richtlinie) dann zu bejahen, wenn bei zusammenfassender Wertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgungsfurcht (Art. 4 Abs. 4 Richtlinie) sprechenden Umstände nach Lage der Dinge ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Umständen unter Wertungsgesichtspunkten qualitativ überwiegen (vgl. dazu BVerfGE 54, 341/354; BVerwG, DÖV 1993, 389; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.8.1993 - 11 L 5666/92 ).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02
    Auch eine Bedrohung der in den Art. 3, 4, 7 und 8 EMRK genannten Rechtsgüter oder aber der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) führt zu einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. Nr. 10 der Gründe Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004; BVerwGE 89, 296; Renner, Ausländerrecht, 7. Auflage, § 51 AuslG, Rdn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02

    Nichtzulassung weiterer Beweismittel durch das Gericht als Verletzung rechtlichen

  • VG Karlsruhe, 14.03.2005 - A 2 K 10264/03

    Flüchtlingsbegriff, Genfer Flüchtlingskonvention, Politische Verfolgung,

  • VG Stuttgart, 17.01.2005 - A 10 K 10587/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Ägypter, Folgeantrag, Gesetzesänderung,

  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 6 A 541/04

    Angehörige der ethnischen Minderheiten, insbesondere der Gorani und Bosniaken

  • VG Lüneburg, 22.09.2005 - 1 A 32/02

    Abschiebungsverbot; Asylverfahren; Folgeverfahren; Nachfluchtgrund;

    Im Übrigen ist der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - , S. 5 d. Urt.-Abdr., und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot ausdrücklich umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte:.
  • VG Lüneburg, 07.09.2005 - 1 A 240/02

    Abschiebung; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylfolgeantrag;

    Im Übrigen ist der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) sehr einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - , S. 5 d. Urt.-Abdr., und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - , S. 5 d. Urt.-Abdr.), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem -dieses Verbot ja doch ausdrücklich umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG kollidierte:.
  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 348/03

    Zur Flüchtlingsanerkennung gem. § 60 Abs. 1 AufenthG im Folgeverfahren.

    6.3 Dieser gesetzgeberisch anerkannte Schutzbedarf modifiziert das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 28 Abs. 2 AsylVfG ganz erheblich: Der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG ist nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) und den dort anerkannten Schutzbedarf bei Nachfluchtgründen (Art. 5) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot sowie jenes aus Art. 3 EMRK umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte.
  • VG Lüneburg, 24.05.2006 - 1 A 405/03

    Asyl; Ausländer; Bedrohung; Buddhismus; exilpolitische Aktivität; Folgeantrag;

    § 28 Abs. 2 AsylVfG ist somit nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) und den dort anerkannten Schutzbedarf bei Nachfluchtgründen (Art. 5) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit Art. 33 Abs. 1 GFK und mit dem - dieses Verbot sowie jenes aus Art. 3 EMRK umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG kollidierte.
  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 A 274/03

    Auslegung von § 28 Abs. 2 AsylVfG bezüglich des Bestehens eines

    Dieser gesetzgeberisch ausdrücklich anerkannte Schutzbedarf modifiziert das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 28 Abs. 2 AsylVfG denn auch ganz erheblich: Der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG ist somit nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) und den dort anerkannten Schutzbedarf bei Nachfluchtgründen (Art. 5) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot sowie jenes aus Art. 3 EMRK ausdrücklich umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte:.
  • VG Lüneburg, 07.09.2005 - 1 A 238/02

    Abschiebeschutz; Nachfluchtgrund; subjektiver Nachfluchtgrund; Verbot der

    Im Übrigen ist der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) sehr einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - , S. 5 d. Urt.-Abdr., und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot ausdrücklich umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte:.
  • VG Lüneburg, 01.12.2005 - 1 A 310/03

    Abschiebungsschutz für einen evangelischen Christen des Hmong-Volkes (Vietnam)

    4.2 Im Übrigen ist der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) und den dort anerkannten Schutzbedarf bei Nachfluchtgründen (Art. 5) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot sowie jenes aus Art. 3 EMRK ausdrücklich umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte:.
  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 347/03

    Vietnam, Folgeantrag, Anhörung, Verfahrensmangel, Anerkennungsrichtlinie,

    6.3 Der gesetzgeberisch anerkannte Schutzbedarf modifiziert das Regel-Ausnahme- Verhältnis des § 28 Abs. 2 AsylVfG ganz erheblich: Der neu eingefügte § 28 Abs. 2 A- sylVfG ist nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) und den dort anerkannten Schutzbedarf bei Nachfluchtgründen (Art. 5) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot sowie jenes aus Art. 3 EMRK umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte.
  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 A 75/03

    Asylbegehren und Flüchtlingsanerkennung eines vietnamesischen Staatsangehörigen.

    4.2.6 Dieser gesetzgeberisch ausdrücklich anerkannte Schutzbedarf modifiziert das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 28 Abs. 2 AsylVfG erheblich: Der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG ist nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) und den dort anerkannten Schutzbedarf bei Nachfluchtgründen (Art. 5) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot sowie jenes aus Art. 3 EMRK umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte.
  • VG Lüneburg, 28.09.2005 - 1 A 252/02

    Abschiebungsschutz im Asylfolgeverfahren; Vietnam; Folgeverfahren;

    Im Übrigen ist der neu eingefügte § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 (Amtsblatt der EU L 304/12) äußerst einschränkend auszulegen (vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, z.B. Urteile v. 22.9.2005 - 1 A 32/02 -, v. 29.6.2005 - 1 A 212/02 - und v. 6.7.2005 - 1 A 4/02 - sowie v. 17.8.2005 - 1 A 233/02 -), sondern auch deshalb, weil er andernfalls mit dem Refoulementverbot des Art. 33 Abs. 1 des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und mit dem - dieses Verbot ausdrücklich umsetzenden - Sinngehalt des § 60 Abs. 1 AufenthG erheblich kollidierte:.
  • VG Lüneburg, 03.11.2005 - 1 A 274/02

    Buddhist; Christ; Exilpolitische Aktivität; Folgeverfahren; Nachfluchttatbestand;

  • VG Lüneburg, 03.11.2005 - 1 A 296/02

    Vietnam, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Gesetzesänderung,

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